Webseite Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Regensburg e.V.
Betroffene klagen über schleppendes Tempo bei der Umsetzung der UN-Konvention
Am 21. April 2012 veranstaltete die LAG Bayern Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen e.V., mit dem Ortsverein in Regensburg und dem Montessori Landesband Bayern e.V. das 2. Bayerische Inklusions-Symposium in Regensburg. Als Kooperationspartner konnte die Friedrich-Ebert-Stiftung Regionalbüro Regensburg gefunden worden. Die Stadt Regensburg unterstütze freundlich das Symposium, indem sie mit dem Werner-von-Siemens Gymnasium eine barrierefreien und großräumigen Veranstaltungsort zur Verfügung stellte.
Nach 11 Integrations-Symposien und einem Inklusions-Symposium sollte es in Regensburg statt finden. Auch wenn Regensburg mit seiner dezentralen Lage geografisch nicht den besten Ort für eine bayernweite Veranstaltung darstellt, hofften wir dennoch, ausreichend Teilnehmer in die Welterbestadt anzulocken.
Bei der Suche nach einem Veranstaltungsort erfuhren wir große Unterstützung durch den Schulbürgermeister Gerhard Weber und seinem Amt für Schulen. Das Werner-von-Siemens Gymnasium im Stadtnorden wurde aufgrund seiner Barrierefreiheit und Größe als geeigneter Rahmen zur Verfügung gestellt, schließlich planten wir mit über 230 Teilnehmern. Als Hausherr zeigte sich OStD Richard Sparrer sehr kooperativ, was die Vorbereitungsarbeiten deutlich erleichterte.
Als Hauptrednerin konnte Frau Prof. Dr. Kerstin Merz-Atalik gewonnen werden. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als zweite Pädagogin in Integrationsklassen (Berlin) und als Wissenschaftlerin an verschiedenen Universitäten (Berlin, Halle, Gießen) ist sie nun Professorin an der Fakultät für Sonderpädagogik der PH Ludwigsburg und besonders engagiert in der Lehrerbildung in Baden-Württemberg und auf Ebene der EU. Besonders lesenswert ist ihre letztjährige Studie "Auf dem Weg zur Schule für Alle. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich: Vergleich ausgewählter europäischer Länder und Empfehlungen für die
inklusive Bildung in Bayern", welche sie mit Jutta Schöler und Carmen Dorrance verfasste. Erschienen ist die Studie im BayernForum der Friedrich-Ebert-Stiftung.
"Die Studienwahl angehender Lehrkräfte erfolgt nicht erfahrungs-, sonder einstellungsbasiert", meint Merz-Atalik. Dies führe dazu, dass sich die ausgebildeten Lehrer im Anschluss ihr jeweiliges Schülerklientel suchen und sich nicht für andere verantwortlich fühlen. Eine inklusive Schulentwicklug sehe anders aus. Es wäre besser, so die Wissenschaftlerin, alle Lehrer zu Beginn gemeinsam auszubilden, und sie später entscheiden zu lassen, welche Ausrichtung der einzelne nehmen möchte. Abiturienten werden heutzutage noch vor der Aufnahme des Lehramtstudiums gefragt, mit welchen Kindern und Schülern sie in ihrer Zukunft arbeiten möchten, indem sie sich bereits für ein spezifisches Lehramt bewerben. "...mit den songenannten "Hoch"begabten und sozial eher angepassten Schülern am Gymnasium oder z.B. mit den sogenannten eher "Minder"begabten und häufig sozial weniger angepassten Schülern an der Schule für Lernbehinderte/Förderschule", heißt es zu Beginn. Das verstärkt die alltagstheoretischen Vorstellungen davon, dass es einerseits so etwas wie eine besondere Grundhaltung und Zugangsweise bei Kindern mit Lernschwierigkeiten bedarf und diese damit gleichsam nicht bei allen angehenden LehrerInnen zu erwarten sei. Darüber hinaus werden die Studierenden durch die Selektion in Lehrer für Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Dispositionen für das Lernen eingeteilt. Im Ergebnis fühlen sie sich dann auch nur für diese eine Gruppe von Lernern vorbereitet. Zudem entsteht die Situation, dass jene die Sonderpädagogik studieren - das zeigen empirische Studien - nicht unbedingt das vorrangige Interesse für die Fachwissenschaft/-didaktik haben und sogar häufig von sich sagen, "dass sie eigentlich gar nicht der Lehrertyp sind". Dabei benötigen gerade Kinder mit einem Förderbedarf solide fachlich ausgebildete LehrerInnen. Da die Entscheidung oftmals nicht erfahrungsbasiert, sondern eher einstellungsbasiert erfolgt und durch die aktuelle Schulstruktur geprägt ist, verstärkt die Wahl die vorgegebene Struktur und verhindert häufig inklusive Schulentwicklung. Daher müsste es zunächst einen grundständigen BA-Lehramtsstudiengang geben, in welchen alle Lehrkräfte unabhängig von der Schulform und der Schulstufe auf die Lehrertätigkeit in heterogenen Lerngruppen vorbereitet werden, Vielfalt als Bereicherung für Lern- und Lehrprozesse vermittelt bekommen und darauf aufbauende Masterstudiengänge mit individuellen Schwerpunktsetzungen (z.B. altersbezogene, fachbezogene oder förderschwerpunktbezogene Fokussierungen).
In dem polivalenten BA-Studiengang sollten bereits wesentliche Inhalte zur Vorbereitung der Lehrkräfte auf die Arbeit in heterogenen, inklusiven Lerngruppen, die Grundlage für eine lernprozessbegleitende, individuelle Diagnostik und Förderung verankert seien. In der Fachdidaktik sollten bereits Aspekte der Lernförderung und der Individualisierung von Unterricht berücksichtigt werden (z.B. bei Mehrsprachigkeit, bei Lernschwierigkeit,...).
Alle Lehramtsstudierenden sollten darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, sich mit spezifischen Förderschwerpunkten vertiefter zu befassen (nicht nur wie bisher jene im Lehramt Sonderpädagogik). Man könnte bspw. im Rahmen des berufsqualifizierenden Masterstudiengangs Module mit verschiedenen Förderschwerpunkten für alle Lehramtsstudierenden ausbringen und als Wahlmodule anbieten. Das sei alles im Moment noch Zukunftsmusik, jedoch sei die EU-Kommission bereits daran, konkrete Empfehlungen für die Lehrerbildung für inklusive Schulen zu erarbeiten.
Der Lehrer sei aber nicht alles. Gemeinsames Lernen führe laut Merz-Atalik zu besseren Lernergebnissen, da Kinder viel voneinander lernen. Eine Einweisung in Förderschulen hingegen bewirke eine schlechtere Entwicklung, was empirische Studien hervorgebracht haben. Ministerialrat Erich Weigl daraufhin aus der ersten Reihe: "Das tut weh." Merz-Atalik entgegnete, dass es keine empirische Studie gebe, die dagegen spreche. Kinder ohne Beeinträchtigung üben mitreisende Effekte auf Kinder mit Förderbedarf aus, ohne das diese in ihrer Entwicklung zurück stecken müssten.
Der zweiten Vortrag des Tages befasste sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Laut Sybille Hausmanns, Geschäftsführerin der LAG Hessen Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen, verlange die UN-Behindertenrechtskonvention eine ganz neue Herangehensweise. Ein zentrales Element dabei sei das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, damit Teilhabe - gleichberechtigt mit anderen, wie die Konvention formuliert - im Einzelfall möglich werde. Die Verantwortung dafür liege bei den Vertragsstaaten. Eine Verweigerung der angemessenen Vorkehrungen wäre eine Diskriminierung. Laut Art. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention ist Diskriminierung alles, was zum Ziel oder zur Folge hat, dass Menschen mit Behinderung (einzeln oder als Gruppe) ausgeschlossen bleiben. Dabei ist es unerheblich, ob ein Vorsatz vorläge. Im Alltag gäbe es jedoch immer wieder Barrieren, die überwunden werden müssen, wenn behinderte Menschen ihre Rechte wahrnehmen wollen. Um diesen Zustand zu überwinden, verlangt die UN-BRK angemessene Vorkehrungen. Nach Art.2 Absatz 4 sind dies notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können.
Was "unverhältnismäßig" im konkreten Fall bedeutet, muss jetzt bestimmt werden. Jedenfalls kein nicht ein Haushaltsvorbehalt grundsätzlich dagegen gehalten werden, geschweige denn in einem Gesetz verankert werden. Es kann sehr wohl bedeuten, dass zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen eingesetzt werden müssen oder ein Mehraufwand entsteht.
Während es bei einer Barrierefreiheit darum gehe, Barrieren in einer Vielzahl von Fällen zu vermeiden, sind die angemessenen Vorkehrungen darauf ausgerichtet, Barrieren nur im Einzelfall zu überwinden. Eine Versagung wäre demnach sogar eine menschenrechtliche Diskriminierung, die zu substantiellen Einbußung bei der betroffenen Person führe. Dabei sei die öffentliche Hand in der Bringschule. Bei der Umsetzung der UN-BRK in nationale Gesetze wäre eine geeignete Regelung, folgende Formulierung in Behindertengleichstellungsgesetze zu übernehmen: "Eine behinderte Person hat gegenüber staatliche Stellen das Recht auf angemessene Vorkehrungen.", denn bisher enthält das deutsche Recht keine allgemeine Bestimmung, die zu angemessene Vorkehrungen verpflichtet.
Auf die schulische Situation bezogen seien Lehr- und Lernmittel in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Es könne nicht sein, dass Eltern "dem hinterher rennen müssen oder sogar Klagen führen müssen." Hausmanns forderte eine Gesamtlösung, in welcher die Jugendämter für alle Kinder zuständig sind.
Das folgende Podium betraten MdL Margit Wild (Bildungsausschuss Landtag), MR Erich Weigl (Kultusministerium), MR Hilmar Mainberger (Sozialministerium), Sascha Schneider (Moderator, LAG Bayern Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen), Daniela Fischer (Lebenshilfe Nürnberg) und die beiden Dozentinnen.
Weigl warnte davor, in der aktuellen Diskussion nicht in einer "entweder-oder-Positionierung" der Förderorte zu verharren, sondern eine ausgewogene aufeinander abgestimmte und sinnvolle Weiterentwicklung der Kooperation von allgemeiner Schule und Förderschule zu entwickeln. Bayern setze den völkerrechtlichen Anspruch der UN-BRK rechtlich um und baue ihn schrittweise für alle Förderschwerpunkte weiter aus. Ein "Hau-Ruck"-Verfahren werde es jedoch nicht geben. Margit Wild (SPD) forderte mehr Lehrkräfte an inklusiven Schulen, als es die momentane Staatsregierung plane. Als ausgebildete Heilpädagogin kenne sie den Umgang mit behinderten Schülern. Tragbare Lösungen für die inklusive Schule liesen sich nur dann finden, wenn man dabei die Vielfalt der Einstellungen beachte. Um die Inhalte der UN-BRK nicht nur gesetzlich, sondern auch gesellschaftlich und zwischenmenschlich zu realisieren, sind nachhaltige und präzise Lösungsansätze unerlässlich. Angesichts der Schwerbeweglichkeit der gesellschaftlichen System muss man sich auf eine langfristige Verwirklichung einstellen und um Konsens ringen. Sie kritisierte, dass die CSU-Abgeordneten der interfraktionellen Arbeitsgruppe momentan die Entwicklung der inklusiven Schule in Bayern ausbremsen, indem sie an der momentanen Struktur der Lernbehinderten-Schulen festhalten wollen. Sie sehe allerdings auch, dass der Kontakt mit behinderten Menschen nicht zwangsläufig zu positiven Einstellungen führe. Der Umgang mit ihnen muss im gemeinsamen Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erlernt werden. Unsere Leistungsgesellschaft hingegen, die von enormen Leistungsdruck und stetig steigenden Anforderungen geprägt ist, werde dem Umstand nicht gerecht, dass es Menschen unterschiedlicher Facetten und Fähigkeiten gebe. Eltern sind schon früh um die Karriere ihrer Kinder besorgt und stünde dem Konzept Inklusion skeptisch gegenüber. Möglich werden gesellschaftliche Veränderungen aber erst dann, wenn sie durch Erziehung ausgebaut und unterstützt werden. Es sei die Aufgabe des Staates, die Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam so unterrichtet werden, dass alle erfolgreich lernen können. Dafür brauche es Zeit und ausreichende finanzielle Mittel.
Dem entgegnete Weigl: "Die Sonderpädagogik muss weiter entwickelt werden. Bis zum Jahr 2020 werden wir einen großen Sprung getan haben." Der Moderator konfrontierte den Ministerialrat mit der aktuellen Studie der LMU. Dr. Wolfgang Dworschak vom Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen hatte in einer breit angelegten Studie zur Situation der Schulbegleiter in Bayern ermittelt. Er ermittelte, dass die Schulbegleitung an der allgemeinen Schule "häufig nicht an fachspezifische Qualifikationsvoraussetzungen geknüpft ist, nur jeder zweite eine Qualifikation im sozialen Bereich aufweisen kann sowie in das Tätigkeitsfeld als Schulbegleiter eingearbeitet wird." Dabei werden Schulbegleiter von Lehrer der allgemeinen Schule nicht selten als Spezialisten für Sonderpädagogik wahrgenommen und dementsprechend eingesetzt, wofür sie jedoch in der Regel keine Qualifikation mitbringen. Im Hinblick auf den Unterricht erscheint als besonders interessant, dass ca. die Hälfte der Schulbegleiter angibt, eigene Sequenzen für die Einzelförderung zu planen bzw. Unterrichtsmaterial vorzubereiten. Somit bestätigte sich die Vermutung vieler Eltern, dass die Schulbegleiter als heimliche Zweitlehrer eingesetzt werden, ohne die entsprechende Qualifizierung zu erhalten. Laut Dworschak sehen auch 71,7 % der befragten Klassenleiter, 83 % der befragten MSD-Lehrkräfte und 76,5 % der befragten Schulleiter ein durchgängiges Zwei-Lehrer-System als geeignete Alternative für die Maßnahme der Schulbegleitung. Hier stelle sich schon die Frage, wieso das Kultusministerium die Sache nicht in die Hand nehme und die jetzigen Schulbegleiter zu pädagogischen Zweitkräften weiter entwickle. Weigl bestätigte, dass die Schulbegleiter ein sehr aktuelles Thema seien und man darin im intensiven Austausch mit dem Sozialministerium stehe. Ministerialrat Hilmar Mainberger nannte die Situation ein "heißes Thema", welche weit oben auf der Liste des Sozialministeriums stehe. Er sehe das Sozialministerium als "Sachverwalter" der Inklusion, welches sich aktiv dafür engagieren möchte. Man dürfe sich allerdings nicht zu viel von den Schulbegleitern versprechen. Als Aufsicht über die Bezirke habe er auch registriert, dass vor Ort nicht alles zur Zufriedenheit der Eltern passiere. Er verstehe den Unmut, dass z.B. die Stadt Würzburg für dieselbe Leistung deutlich andere Geldsätze festlege als der Bezirk Unterfranken. Nichtsdestotrotz sei der Schulbegleiter für den pflegerischen Bedarf des Kindes zuständig und arbeite nicht pädagogisch, so Mainberger. Aus dem Publikum meldetes sich Christine Primbs vom Netzwerk Inklusion und stellte dem entgegen, dass man in sozialen Settings nicht anders als pädagogisch mit Kindern arbeiten könne.
Dies führte zu zahlreichen Wortmeldungen aus dem weiteren Publikum, die zum Teil in sehr emotionalen Beiträgen mündete. Jan Derksen, Geschäftsführer eines staatlich anerkannten Gymnasiums in freier gemeinnütziger Trägerschaft in München, welches schon seit vielen Jahren behinderte Schüler intergriert, kritisierte das langsame Tempo der Parlamentarierer bei der Umsetzung der UN-Konvention. Diese sei schließlich bereits seit 2008 ratifiziert. Er forderte unter sehr großem Beifall des Publikums eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konvention auch im außerschulischen Bereich. Nur so könne gewährleistet werden, dass bei einem solchen Querschnittsthema auch vernünftige Ergebenisse in absehbarer Zeit realisiert werden. Magdalena Federlin appellierte danach an die menschenrechtliche Tragweite der UN-Konvention, der nicht mit einem exklusierendem Schulsystem begegnet werden kann. Daniela Fischer der Lebenshilfe Nürnberg sehe noch deutliches Entwicklungspotenzial in der Inklusion bei den Werkstätten in Deutschland.
Insgesamt musste festgestellt werden, dass der zeitliche Rahmen viel zu kurz angesetzt wurde. Zahlreiche Wortmeldungen aus dem Publikum konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Nach 90 Minuten musste die Diskussion durch den Moderator abgebrochen werden. Als nächste Veranstaltung der LAG Bayern Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen wurde ein Vortrag/Diskussion mit Valentin Aichele angekündigt. Als Leiter der unabhängigen Monitoring-Stelle im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin ist er durch die UN beauftragt, die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Am 9. November 2012 wird er in München zu sehen sein.
Merz-Atalik, Kerstin: Von der Integration von Einzelnen zu förderlichen Schule für alle Kinder. PDF-Download
Hausmanns, Sibylle: Arbeit, Partizipation und angemessene Vorkehrungen. PDF-Download