22 | 05 | 2013

UN-BRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland.

Sie garantiert in Art. 24 jedem behinderten Menschen

  • das Recht auf Bildung
  • das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seinen individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann

Leider erfolgt die Umsetzung der Konvention in das Schulrecht der Bundesländer nur sehr zögerlich.